Rechtsprechung
   BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,19605
BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79 (https://dejure.org/1983,19605)
BAG, Entscheidung vom 10.08.1983 - 7 AZR 904/79 (https://dejure.org/1983,19605)
BAG, Entscheidung vom 10. August 1983 - 7 AZR 904/79 (https://dejure.org/1983,19605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,19605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79

    Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit -

    Auszug aus BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    Der Streitfall erfordert daher keine Stellungnahme zu der auch in dem Urteil des Senats vom 23. März 1983 - 7 AZR 391/79 - (zur Veröffentlichung bestimmt) offengelassenen Frage, ob es geboten ist, im Wege richterlicher Rechtsfortbildung unter Aufgabe oder Fortentwicklung der Rechtsfigur der gefahrgeneigten Arbeit bereits dann eine - dem jeweiligen Verschuldensgrad des Arbeitnehmers angepaßte - Haftungsfreistellung oder Haftungsrainderung des Arbeitnehmers anzunehmen, wenn ein Schaden in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist (vgl. hierzu Mayer-Maly, Festschrift für Hilger/Stumpf, 1983, S. M67 ff.) .

    Bei seiner erneuten Würdigung wird das Berufungsgericht die vom Senat in dem Urteil vom 23. März 1983 - 7 AZR 391/79 - (zur Veröffeatlichung bestimmt) aufgestellten Rechtsgrundsätze zu beachten haben.

    Die bislang von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vertretene Dreiteilung der Fahrlässigkeit in grobe, mittlere und leichteste Fahrlässigkeit hat der Senat in dem Urteil vom 23. März 1983 (aaO) aufgegeben.

  • BAG, 13.03.1968 - 1 AZR 362/67

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagen

    Auszug aus BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    Die Beurteilung des Verschuldensgrades ist Aufgabe der Tatsachengerichte, denen hierbei ein in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - und 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 - AP Nr. H2 und 58 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Bei der Beurteilung des Verschuldensgrades wird das Landesarbeitsgericht u.a. auch die vom Bundesarbeitsgericht zur Bestimmung des Begriffes der groben Fahrlässigkeit ergangene Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. etwa BAG Urteile vom 13 März 1968 - 1 AZR 362/67 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - und 24. Januar 1974 - 3 AZR '488/72 - AP Nr. 42, 69, 70, 72 und 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

  • BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71

    Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände - Arbeitnehmer - Schadenszufügung

    Auszug aus BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    Bei der Beurteilung des Verschuldensgrades wird das Landesarbeitsgericht u.a. auch die vom Bundesarbeitsgericht zur Bestimmung des Begriffes der groben Fahrlässigkeit ergangene Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. etwa BAG Urteile vom 13 März 1968 - 1 AZR 362/67 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - und 24. Januar 1974 - 3 AZR '488/72 - AP Nr. 42, 69, 70, 72 und 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    des Beklagten zu beachten haben, daß auch bei einer groben Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers das Betriebsrisiko des Arbeitgebers als verschuldensunabhängiger Haftungszurechnungsgrund in entsprechender Anwendung des § 251 BGB angemessen zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 505/69

    Verschuldensgrad - Beurteilungsspielraum - Verschuldensbegriff - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    Die Beurteilung des Verschuldensgrades ist Aufgabe der Tatsachengerichte, denen hierbei ein in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BAG Urteile vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - und 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 - AP Nr. H2 und 58 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    a) Eine gefahrgeneigte Arbeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 25. September 1957 - GS 4/56 - BAG 5, 1, 7 ff.) dann vor, wenn die Eigenart der vom Arbeitnehmer zu leistenden Dienste es mit großer Wahrscheinlichkeit mit sich bringt, daß auch dem sorgfältigen Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen, die zwar - für sich betrachtet - jedesmal vermeidbar wären, mit denen aber angesichts der menschlichen Unzulänglichkeit als mit einem typischen Abirren der Dienstleistung erfahrungsgemäß zu rechnen ist.
  • BAG, 11.11.1976 - 3 AZR 266/75

    Haftung des Arbeitnehmers: Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen (vgl. etwa BAG Urteile vom 26. November 1969 - 1 AZR 200/69 3. Februar 1970 -1 AZR 188/69 -, 13. Mai 1970 - 1 AZR 336/69 - und 11. November 1976 - 3 AZR 266/75 - AP Nr. 50, 53, 56 und 80 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) klargestellt, daß es für die Anwendbarkeit der Grundsätze über die gefahrgeneigte Arbeit nicht nur auf die Art der übertragenen Arbeit, sondern maßgeblich auch auf das Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage zum Zeitpunkt der Schadensentstehung ankommt.
  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 223/71

    Haftung des Arbeitnehmers - Unfall - Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände -

    Auszug aus BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    Bei der Beurteilung des Verschuldensgrades wird das Landesarbeitsgericht u.a. auch die vom Bundesarbeitsgericht zur Bestimmung des Begriffes der groben Fahrlässigkeit ergangene Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. etwa BAG Urteile vom 13 März 1968 - 1 AZR 362/67 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - und 24. Januar 1974 - 3 AZR '488/72 - AP Nr. 42, 69, 70, 72 und 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 20.03.1973 - 1 AZR 337/72

    Haftung des Arbeitnehmers - Normale Fahrlässigkeit - Grobe Fahrlässigkeit -

    Auszug aus BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    Bei der Beurteilung des Verschuldensgrades wird das Landesarbeitsgericht u.a. auch die vom Bundesarbeitsgericht zur Bestimmung des Begriffes der groben Fahrlässigkeit ergangene Rechtsprechung zu beachten haben (vgl. etwa BAG Urteile vom 13 März 1968 - 1 AZR 362/67 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 20. März 1973 - 1 AZR 337/72 - und 24. Januar 1974 - 3 AZR '488/72 - AP Nr. 42, 69, 70, 72 und 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 13.05.1970 - 1 AZR 336/69

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagenfahrer

    Auszug aus BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen (vgl. etwa BAG Urteile vom 26. November 1969 - 1 AZR 200/69 3. Februar 1970 -1 AZR 188/69 -, 13. Mai 1970 - 1 AZR 336/69 - und 11. November 1976 - 3 AZR 266/75 - AP Nr. 50, 53, 56 und 80 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) klargestellt, daß es für die Anwendbarkeit der Grundsätze über die gefahrgeneigte Arbeit nicht nur auf die Art der übertragenen Arbeit, sondern maßgeblich auch auf das Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage zum Zeitpunkt der Schadensentstehung ankommt.
  • BAG, 03.02.1970 - 1 AZR 188/69

    Arbeitsmäßige Überlastung - Haftung des Arbeitnehmers - Verrichtung einer

    Auszug aus BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen (vgl. etwa BAG Urteile vom 26. November 1969 - 1 AZR 200/69 3. Februar 1970 -1 AZR 188/69 -, 13. Mai 1970 - 1 AZR 336/69 - und 11. November 1976 - 3 AZR 266/75 - AP Nr. 50, 53, 56 und 80 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) klargestellt, daß es für die Anwendbarkeit der Grundsätze über die gefahrgeneigte Arbeit nicht nur auf die Art der übertragenen Arbeit, sondern maßgeblich auch auf das Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage zum Zeitpunkt der Schadensentstehung ankommt.
  • BAG, 26.11.1969 - 1 AZR 200/69

    Arbeitnehmerhaftung - Schadensgeneigte Arbeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht